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Die Hilfefinder-App für Jugendliche in Not
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Lars Street
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Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 23.7.1996 (GVOBl. S. 529) in der jeweils gültigen Fassung sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommu-nalabgabengesetzes des Landes Schleswig

Satzung der Stadt Lauenburg/Elbe über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte vom 11.12.2003

Satzung der Stadt Lauenburg/Elbe über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 23.7.1996 (GVOBl. S. 529) in der jeweils gültigen Fassung sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommu-nalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 22.7.1996 (GVOBl. S. 564) in den derzeit gültigen Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Gemeinde-vertretung vom 26.11.2003 folgende Satzung erlassen:
Obdachlosenunterkuenfte-LBG.pdf
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Satzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte vom 21.12.2006

Satzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte vom 21.12.2006
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 23.7.1996 (GVOBl. S. 529) in der
jeweils gültigen Fassung sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-
Holstein vom 22.7.1996 (GVOBl. S. 564) in den derzeit gültigen Fassungen wird nach Beschlussfassung
durch die Gemeindevertretung vom 21.12.2006 folgende Satzung erlassen:
Obdachlosenunterkuenfte-Wentorf.pdf
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S A T Z U N G der Stadt Geesthacht über die Benutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte vom 05. Dezember 2008

S A T Z U N G der Stadt Geesthacht über die Benutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte vom 05. Dezember 2008
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung der
Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) und der §§ 1, 2 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig-Holstein In der Fassung der Bekanntmachung
vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) wird nach Beschlussfassung
durch die Ratsversammlung vom 05. Dezember 2008 folgende Satzung erlassen:
Obdachlosenunterkünfte Geesthacht.pdf
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Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Mölln

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Mölln
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 23.7.1996 (GVOBl. S.
529) sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-
Holstein vom 22.7.1996 (GVOBl. S. 564) wird nach Beschlussfassung durch die
Stadtvertretung vom 31.10.2002 folgende Satzung erlassen:
ObdachlosenunterkuenfteBenutzungMölln.pd
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Unterbringung wohnungsloser Menschen in Hamburg

Unterbringung wohnungsloser Menschen

Die Fachstellen für Wohnungsnotfälle

Fachstellen für Wohnungsnotfälle

Die Fachstellen helfen Menschen, die vom Verlust ihrer Wohnung bedroht oder bereits obdachlos geworden sind. »
Bildschirmfoto: Übersicht der Wohnunterkünfte auf der Internetseite von 'fördern und wohnen'.

Wohnunterkünfte

Für wohnungslose Menschen stehen in zahlreichen Stadtteilen Wohnunterkünfte zur Verfügung. »
Offene Tür © Henrik G. Vogel / pixelio.de

Übernachtungsstätten

Als vorübergehende Unterbringung werden für Menschen, die „auf der Straße“ leben und keine andere Unterkunft haben, Übernachtungsplätze in Notunterkünften zur Verfügung gestellt. »

Bildcollage: Wohncontainer für Obdachlose finden sich an zahlreichen Stellen im Hamburger Stadtgebiet

Winternotprogramm

Im Winter stellt Hamburg für obdachlose Frauen und Männer zusätzliche Schlafplätze zur Verfügung. »